Kontakt

Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

Anfahrt

Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Das Rathaus der Gemeinde Warthausen ist vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, 01. Januar 2025 geschlossen.
Ab Donnerstag, 02. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie zu erreichen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Patientenrechte

Wenn Sie sich ärztlich behandeln lassen, haben Sie keine Garantie auf Heilung. Es besteht auch kein Rechtsanspruch auf Heilung, da diese in einigen Fällen auch mit der besten Behandlung nicht erreicht werden kann.

Sie haben als Patientin oder Patient aber das Recht auf eine qualifizierte und sorgfältige Behandlung nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Wissenschaft und auf die Einhaltung fachlicher Standards in der Patientenversorgung.

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet Auskünfte für alle Bürgerinnen und Bürger, die Rat und Hilfe zur gesundheitlichen Versorgung benötigen. Sie versteht sich in erster Linie als Wegweiser und Lotse durch das Gesundheitssystem und ist zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet.

Die UPD wird vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen und vom Verband der Privaten Krankenversicherung finanziert.

Die Beratungsleistungen sind kostenfrei.

Um die Arbeit der UPD zu verstetigen, wurde die UPD zum 1. Januar 2024 in eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts umgewandelt. Sie wird die Beratungen fortführen.

Freigabevermerk

22.02.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

 
owered by Komm.ONE