Was finde ich wo?
Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".
Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.
Mobbing und Stalking
Für Betroffene von Mobbing oder Stalking gibt es folgende Möglichkeiten, Hilfestellung zu erhalten:
Mobbing
Bei Mobbing handelt es sich um einen Konflikt, beispielsweise am Arbeitsplatz (unter Kolleginnen beziehungsweise Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden), bei dem die angegriffene Person
- unterlegen ist und
- systematisch und
- während längerer Zeit
- direkt oder indirekt von einer Person oder mehreren Personen
- mit dem Ziel der Ausgrenzung angegriffen wird.
Wenn Sie als angegriffene Person dies als Diskriminierung erleben, versuchen Sie, möglichst früh zu reagieren und den Täterinnen oder Tätern Grenzen zu setzen.
Sie können sich auch an den Betriebs- oder Personalrat wenden, der das Gespräch für Sie führen kann. Sollte dies nicht zu einer Veränderung des Verhaltens der Täterin oder des Täters führen, lassen Sie sich von Fachleuten beraten.
Unter 0711 892 44 300 erreichen Sie die Konflikthotline Baden-Württemberg. Dort erhalten Sie telefonische Erstberatung, wenn Sie von Mobbing oder Konflikten am Arbeitsplatz betroffen sind.
Sollten Sie sich von Kolleginnen beziehunsweise Kollegen oder Vorgesetzten geärgert oder bei Ihrer Arbeit behindert fühlen, muss dies nicht gleich Mobbing sein. Nichtsdestotrotz kann ein klärendes oder beratendes Gespräch mit den genannten Stellen oder den Personen selbst Ihnen in diesen Situationen helfen.
Stalking
Stalking bezeichnet eine bewusste und wiederholte, länger andauernde Verfolgung, Belästigung oder Bedrohung einer Person, die klar unerwünscht und grenzverletzend ist. Dazu zählt beispielsweise das Beobachten und Nachstellen, Telefonterror, die Kontaktaufnahme über andere Personen und das Zusenden unerwünschter Geschenke.
Der Straftatbestand Nachstellung ("Stalking", § 238 StGB) stellt das beharrliche Verfolgen, Belästigen oder psychische Terrorisieren eines Mitmenschen unter Strafe.
Vertiefende Informationen
- Nähere Informationen zu Mobbing im Schulalltag finden Sie unter "Gewalt in der Schule".
- Portal "mobbing-web"
- Konflikt-Hotline Baden-Württemberg e.V.
- Deutscher Gewerkschaftsbund zum Thema "Mobbing"
- Informationen Ihrer Polizei zum Thema "Stalking"
- Informationsblatt "Stalking"
Rechtsgrundlage
- § 238 (StGB) Nachstellung
Freigabevermerk
05.03.2024 Innenministerium Baden-Württemberg