Was finde ich wo?
Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".
Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.
Mit 21
Wenn Sie 21 Jahre alt werden, gilt für Sie:
Führerschein:
21-Jährige können den Führerschein in den Fahrerlaubnisklassen C, CE, D1 und D1E machen.
Hinweis: Ohne besondere Zusatzqualifikationen oder Ausbildung sind erst ab 24 Jahren möglich:
- Erwerb der Fahrerlaubnisklassen D und DE und
- Direkteinstieg zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A
Strafmündigkeit:
Ab 21 Jahren gilt für Sie in jedem Fall das Erwachsenenstrafrecht.
Freigabevermerk
18.06.2024 Justizministerium