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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Sprechzeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Am Freitag, 27.09.2024 ist das Bürgebüro nur bis 11:30 Uhr geöffnet.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Menschenhandel

Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung

Von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und Zwangsprostitution sind in erster Linie Frauen und Mädchen betroffen. Ihnen werden zumeist Versprechungen gemacht, um sie aus ärmeren Ländern nach Deutschland zu locken und sie hier zur Prostitution zu zwingen. Oftmals werden Frauen auch ihre Reisepässe unter dem Vorwand, ein Visum beantragen zu müssen, abgenommen.

Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung

Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung liegt unter anderem vor, wenn eine Person mit dem Ziel beschäftigt wird, sie im Rahmen einer Beschäftigung auszubeuten. Die Arbeitsbedingungen sind dabei häufig sehr schlecht. Die Ausgebeuteten werden, wenn überhaupt, zu gering bezahlt; unter Umständen kann es bis zur Gewaltanwendung kommen.

Hinweis: Sollten Sie Zeuge von Menschenhandel werden oder selbst betroffen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an die Polizei.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium Baden-Württemberg und das Sozialministerium Baden-Württemberg haben ihn am 14.08.2023 freigegeben.

 
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