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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Das Rathaus der Gemeinde Warthausen ist vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, 01. Januar 2025 geschlossen.
Ab Donnerstag, 02. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie zu erreichen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Rechte von Teilnehmern in Flurneuordnungsverfahren

Als beteiligte Person in einem Flurneuordnungsverfahren können Sie

  • die Vorstandsmitglieder der Teilnehmergemeinschaft wählen oder sich selbst wählen lassen,
  • die Unterlagen zum Verfahren und die eigenen gespeicherten Teilnehmerdaten (zum Beispiel Name, Adresse, Daten der eingebrachten Grundstücke) bei der zuständigen unteren Flurneuordnungsbehörde einsehen,
  • sich von einem Rechtsbeistand oder einem Dritten (mit Vollmacht) vertreten lassen,
  • sich für eine individuelle Auskunft jederzeit an die zuständige untere Flurneuordnungsbehörde wenden,
  • Ihre Meinung, Anregungen und Bedenken (zum Beispiel zur Wertermittlung) in den Teilnehmerversammlungen einbringen,
  • Widerspruch gegen Verwaltungsakte einlegen,
  • Klage erheben, wenn Ihrem Widerspruch nicht stattgegeben wird und ein kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid ergeht,
  • vor der Neuzuteilung über Ihre Abfindungswünsche angehört werden,
  • Ihr betroffenes Grundstück trotz Flurneuordnung jederzeit verkaufen, vererben oder verschenken.

Vertiefende Informationen

Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg bietet auf seinen Internetseiten Informationen zum Thema "Flurneuordnung".
Ebenfalls dort finden Sie unter "Aktuelles/Veranstaltungen" auch die angebotenen Seminare zur Flurneuordnung.
Dort finden Sie auch Programme schon durchgeführter Seminare. Es werden in zweitägigen Seminaren grundlegende Informationen für künftige Teilnehmer von geplanten Flurneuordnungsverfahren vermittelt.
Wesentliche Inhalte sind

  • der Ablauf von Flurneuordnungsverfahren und die Verfahrensarten,
  • die Finanzierung,
  • die Aufgaben und Möglichkeiten der Teilnehmer und der Teilnehmergemeinschaft,
  • die Möglichkeiten zur Realisierung regionaler und überregionaler Infrastrukturmaßnahmen und
  • die Zielsetzungen von Landentwicklung und Landespflege.

Freigabevermerk

07.05.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

 
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