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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Das Rathaus der Gemeinde Warthausen ist vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, 01. Januar 2025 geschlossen.
Ab Donnerstag, 02. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie zu erreichen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Krankenversicherungsschutz bei Reisen ins Ausland

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte EHIC (European Health Insurance Card) haben Sie als gesetzlich versicherte Person Zugang zu staatlichen Gesundheitsdienstleistungen bei Krankheit oder Unfall auf Reisen und während eines vorübergehenden Aufenthalts in europäischen Ländern (in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegen).

Die EHIC gilt für vorübergehende Auslandsaufenthalte (zum Beispiel Urlaub, Arbeitnehmerentsendung, Arbeitsuche, Studium) und dabei für

  • notwendige medizinische Leistungen bei Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten oder im Krankenhaus sowie
  • die notwendige Behandlung bereits vorhandener oder chronischer Krankheiten.

Wenn Sie in Deutschland gesetzlich versichert sind, müssen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte nicht beantragen. Sie ist automatisch auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte aufgedruckt. Enthält Ihre derzeitige Versichertenkarte noch keine EHIC, können Sie sich diese kostenlos bei Ihrer Krankenkasse anfordern.

Achtung: Fahren Sie gezielt ins Ausland, um sich behandeln zu lassen, können Sie die EHIC nicht dafür einsetzen. Eine solche Behandlung sollte nur nach Zustimmung der jeweiligen Krankenkasse erfolgen.

Mit der EHIC haben Sie in Ihrem Reiseland dieselben Leistungsansprüche wie Versicherte dieses Landes. Sie müssen auch die für das Krankenversicherungssystem Ihres Reiselandes üblichen Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen leisten.

Achtung: Die EHIC hat nicht den gleichen Leistungsumfang wie eine private Auslandsreisekrankenversicherung. Vor allem der Krankenrücktransport in die Heimat ist nicht mitversichert. Deshalb ist der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Auslandsaufenthalt auch für diese Zwecke ratsam.

Viele Krankenkassen kooperieren mit privaten Krankenversicherungsunternehmen und bieten günstige Tarife für ihre Versicherten an. Fragen Sie Ihre Krankenkasse.

Für Reisen in bestimmte Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, benötigen Sie einen Auslandskrankenschein. Dazu zählen zum Beispiel Montenegro, Tunesien und die Türkei.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welcher Krankenversicherungsschutz für Ihr Reiseland besteht. Wenn es zwischen Deutschland und Ihrem Urlaubsland kein Sozialversicherungsabkommen gibt, sollten Sie unbedingt eine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Ansonsten haben Sie keinen Versicherungsschutz und müssen Arzt- oder Krankenhauskosten selbst bezahlen.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

12.08.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

 
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