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Bürgermeisteramt
Warthausen
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88447 Warthausen
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(außer Standesamt)

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Kinder als Zeugen vor Gericht

Kinder können in einem Strafprozess als Zeuginnen und Zeugen auftreten, wenn sie Opfer einer Straftat geworden sind oder wichtige Informationen zu einer Straftat geben können.
Ein festes Alter, ab welchem Kinder als Zeuginnen oder Zeugen an einem Prozess teilnehmen dürfen, gibt es nicht. Das Gericht entscheidet im Einzelfall darüber.

Hinweis: Als Eltern dürfen Sie für Ihr Kind zwar einen Strafantrag stellen. Sie dürfen aber nicht für Ihr Kind vor Gericht aussagen.

Um Kinder, die Opfer von Straftaten geworden sind, zu schützen, gibt es zahlreiche Schutzvorschriften:

  • In einer Hauptverhandlung werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nur von dem oder der Vorsitzenden des Gerichts befragt. Andere Personen wie zum Beispiel Verteidigerinnen und Verteidiger sowie Vertreterinnen und Vertreter der Staatsanwaltschaft dürfen die Kinder und Jugendlichen in der Regel nicht direkt befragen.
  • Der Ausschluss der Öffentlichkeit oder der angeklagten Person ist leichter möglich.
  • Erziehungsberechtigte dürfen ihre Kinder immer begleiten.

Da es für Kinder eine besondere Belastung darstellen kann, als Zeugin oder Zeuge an einem Prozess teilzunehmen, sollten Sie sich möglichst frühzeitig an eine Opferhilfeeinrichtung wenden.

Kinder, die Opfer schwerer Gewalt- oder Sexualdelikte geworden sind, haben einen Anspruch auf kostenfreie Beiordnung eines psychosozialen Prozessbegleiters. Dabei handelt es sich um besonders für den Umgang mit Opfern von Straftaten weitergebildete Fachkräfte.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

04.08.2023 Justizministerium Baden-Württemberg

 
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