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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
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Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Kennzeichnung von Lebensmitteln

Auf dem Etikett (oder an anderer Stelle der Verpackung) von Lebensmitteln finden Sie vorgeschriebene und auch freiwillige Angaben zu Zutaten und Eigenschaften.
Alle Angaben müssen wahr und eindeutig sein, damit Verbraucher weder gesundheitlich noch finanziell geschädigt werden können.

Hinweis: Für vorverpackte Lebensmittel gibt es eine Reihe von Mindestangaben. Sie sind europaweit einheitlich vorgeschrieben.

Viele Lebensmittel enthalten eine Reihe von Zusatzstoffen (z.B. Geschmacksverstärker oder Konservierungsmittel), die mit der EU-einheitlichen E-Nummer angegeben werden.
Sie sind auch als E-Stoffe bekannt.
Was hinter den E-Nummern steckt, erfahren Sie im Kapitel "Lebensmittelzusatzstoffe".

Zur Vermeidung von Lebensmittelallergien oder -unverträglichkeiten sind bestimmte Zutaten, die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können, hervorgehoben anzugeben.

Ein für viele Verbraucher heikles Thema sind gentechnisch veränderte Lebensmittel. Hier gelten besonders strenge Kennzeichnungspflichten.

Wenn Sie bewusst Lebensmittel von geprüfter Qualität, Bio-Lebensmittel oder gentechnikfreie Produkte kaufen möchten, können Sie sich an einer Reihe von Gütesiegeln und Qualitätszeichen (z.B. Bio-Siegel, Qualitätszeichen Baden-Württemberg) orientieren.
Produzenten, die das Qualitätszeichen Baden-Württemberg führen möchten, erfahren in der Leistungsbeschreibung "Qualitätszeichen Baden-Württemberg beantragen" die nötigen Einzelheiten.

Auch für nicht vorverpackte Lebensmittel gibt es Vorschriften, zum Beispiel was angegeben werden muss:

  • auf dem Schild an der Ware auf dem Gemüsemarkt,
  • beim Bäcker und Metzger,
  • an der Käse- oder Bonbontheke sowie
  • auf der Speisekarte in der Kantine oder im Restaurant.

Freigabevermerk

Stand: 21.06.2024

Verantwortlich: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

 
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