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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Das Rathaus der Gemeinde Warthausen ist vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, 01. Januar 2025 geschlossen.
Ab Donnerstag, 02. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie zu erreichen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Horte

Man unterscheidet Hort und Hort an der Schule.

Beides sind Einrichtungen für Kinder im schulpflichtigen Alter. Ihre Angebote richten sich vorwiegend an Kinder von alleinerziehenden oder berufstätigen Eltern.

Viele Horte sind auch während der Schulferien geöffnet.

In einem Hort an der Schule werden schulpflichtige Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nach dem Schulunterricht betreut. Der Hort an der Schule hat eine eigene Leitung und arbeitet eng mit der Schule und dem Elternhaus zusammen.

Der Unterschied zum herkömmlichen Hort ist, dass

  • er in einer Schule untergebracht oder in räumlicher Nähe zu einer Schule eingerichtet ist,
  • jede Gruppe von geeigneten Betreuungskräften betreut wird und
  • in der Regel in der Einrichtung ein Mittagessen für die Kinder angeboten wird.

Hat der Hort eine Betriebserlaubnis erhalten, können Sie sich darauf verlassen, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Während der Hauptbetreuungszeit sind eine Fachkraft und eine geeignete Betreuungskraft anwesend.
  • In einer Gruppe sind maximal 20 Kinder (bei zusätzlichem Raumangebot maximal 25 Kinder).
  • Es stehen entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung.

Die Gebühr für die Betreuung im Hort setzt der Träger fest.

Ob an einer Schule eine Hortbetreuung angeboten wird und wie sie konkret ausgestaltet ist, erfahren Sie gegebenenfalls auf der Homepage der jeweiligen Schule.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 24.10.2023 freigegeben.

 
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