Was finde ich wo?
Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".
Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.
Führerschein - Einstufung für Mofas und E-Bikes
Wenn Sie ein Mofa oder ein Elektrofahrrad (E-Bike, Pedelec) fahren wollen, müssen Sie bei der Führerscheinpflicht unterscheiden:
- Für Elektrofahrräder („Pedelecs“) mit einem Unterstützungsmotor bis maximal 25 km/h ist kein Führerschein erforderlich. Hintergrund ist, dass
- der Unterstützungsmotor nur arbeitet, wenn Sie gleichzeitig treten und
- die Unterstützung sich bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h verringert und unterbrochen wird, wenn die fahrende Person im Treten einhält oder die Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht wird.
- „E-Bikes“ sind zweirädrige Kleinkrafträder mit einem elektrischen Antrieb, der auch ohne dass der oder die Fahrende in die Pedale tritt, gefahren werden kann. Ab 25 km/h schaltet sich der elektrische Antrieb selbsttätig ab. Fahrende benötigen eine Mofaprüfbescheinigung. E-Bikes sind nicht zulassungs- aber versicherungspflichtig. Fahrende müssen einen geeigneten Schutzhelm tragen. Diese Fahrzeuge ähneln den früher gebräuchlichen Mofas mit Verbrennungsmotor (einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln), die zunehmend vom Markt verschwinden.
- Die schnellen Elektrofahrräder „S-Pedelecs“ mit einer motorunterstützen Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h gelten als Kleinkrafträder. Fahrende benötigen mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Fahrende müssen einen geeigneten Schutzhelm tragen.
- Leichtkrafträder, die Geschwindigkeiten über 45 km/h erreichen, ohne dass eine fahrende Person in die Pedale tritt, benötigen ein amtliches Kennzeichen, Fahrende die Fahrerlaubnisklasse A 1.
Hinweis: Wenn Sie vor dem 1. April 1965 geboren sind oder einen Führerschein besitzen, benötigen Sie keine Mofaprüfbescheinigung.
Vertiefende Informationen
- Informationen zu den Führerscheinklassen und zum Führerscheinrecht bieten
- Allgemeine Informationen rund um den Radverkehr in Baden-Württemberg können Sie im Kapitel "Radverkehr" der Lebenslage "Verkehr und Verkehrswege" nachlesen.
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
Verkehrsministerium Baden-Württemberg 03.07.2023