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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Das Rathaus der Gemeinde Warthausen ist vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, 01. Januar 2025 geschlossen.
Ab Donnerstag, 02. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie zu erreichen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Fischerei und Jagd

Fischerei und Jagd geben die Möglichkeit, freilebende Tierbestände naturnah zu bewirtschaften.

Fischerei

Wenn Sie in Baden-Württemberg die Fischerei ausüben möchten, brauchen Sie einen Fischereischein. Um diesen zu bekommen, müssen Sie die zur Fischerei notwendige Sachkunde nachweisen, indem Sie die staatlich anerkannte Fischerprüfung erfolgreich ablegen. Außerdem müssen Sie eine jährliche Fischereiabgabe bezahlen. Um in einem bestimmten Gewässer die Fischerei ausüben zu können, benötigen Sie noch eine Erlaubnis der Eigentümer oder der Pächter des jeweiligen Fischereirechts.

Achtung: Wer an oder auf Gewässern, an denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, einsatzfähige Fanggeräte mit sich führt, handelt ordnungswidrig. Gleiches gilt für das Mitführen unerlaubter Fanggeräte oder Fangmittel an oder auf Gewässern.

Jagd

Wenn Sie in Baden-Württemberg die Jagd ausüben möchten, brauchen Sie einen Jagdschein. Um den Jagdschein zu bekommen, müssen Sie die Jägerprüfung erfolgreich ablegen. Dabei müssen Sie die für das Jagen erforderliche Sachkunde nachweisen. Mit der erfolgreich abgelegten Jägerprüfung müssen Sie dann einen Jagdschein beantragen. Neben dem Jagdschein brauchen Sie auch eine Erlaubnis des oder der Jagdausübungsberechtigten, in dessen oder deren Jagdrevier Sie jagen wollen. Wenn Sie jagdpachtfähig sind, können Sie auch ein Jagdausübungsrecht pachten. Jagdpachtfähig sind Sie, wenn Sie einen gültigen Jahresjagdschein besitzen und während dreier Jagdjahre in Deutschland besessen haben.

Hinweis: Auch mit Jagdscheinen, die in anderen Bundesländern ausgestellt wurden, können Sie in Baden-Württemberg jagen.

Bei der Ausübung der Jagd sind neben den rechtlichen Bestimmungen bestimmte Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Diese regeln den Umgang mit Waffen, die Ausübung der Jagd, die Durchführung von Gesellschaftsjagden, Übungsschießen und Ähnliches.

Vertiefende Informationen

Weitere Infos zum Thema Jagd finden Sie auf dem Wildtierportal Baden-Württemberg

Freigabevermerk

  • 04.10.2024 Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg
 
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