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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

Anfahrt

Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Das Rathaus der Gemeinde Warthausen ist vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, 01. Januar 2025 geschlossen.
Ab Donnerstag, 02. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie zu erreichen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Existenzgründung und Selbstständigkeit

Sie denken daran, sich beruflich selbstständig zu machen? Sie möchten Ihr eigener Chef sein? Und trotzdem haben Sie noch Zweifel, ob die Entscheidung richtig ist?

Der Weg in die Selbstständigkeit ist eine Chance, der Arbeitslosigkeit zu entgehen und eine Alternative zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

Im Rahmen der Orientierungsberatung zur Existenzgründung bietet Ihre örtliche Agentur für Arbeit Beratung und Unterstützung. In Beratungsgesprächen haben Sie die Möglichkeit, sich über gesetzlich verankerte Leistungen beziehungsweise finanzielle Hilfen für Existenzgründer zu informieren.

Dazu zählen insbesondere der Gründungszuschuss beziehungsweise das Einstiegsgeld (für Empfänger von Arbeitslosengeld II). Näheres darüber, wie und unter welchen Voraussetzungen Sie diese Leistungen erhalten, erfahren Sie auch in den nachfolgend aufgeführten Verfahrensbeschreibungen.

Darüber hinaus erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit Hinweise auf Qualifizierungsmöglichkeiten sowie auf Förderprogramme innerhalb und außerhalb der Bundesagentur für Arbeit.

Freigabevermerk

09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

 
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