Was finde ich wo?
Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".
Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.
Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
Im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaften unterliegen dem Recht des Staates, in dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Je nach Staat gibt es unterschiedliche Regelungen.
Informieren Sie sich rechtzeitig, welche Papiere Sie im Ausland benötigen. Auskünfte erhalten Sie vor allem bei den deutschen Konsulaten im jeweiligen Land und bei den Auslandsvertretungen dieser Staaten in Deutschland.
Auch zur Namensführung müssen häufig in Deutschland noch Erklärungen abgegeben werden, da in vielen Ländern keine vergleichbaren Wahlmöglichkeiten bestehen.
Deutsche und ihnen gleichgestellte Personen können Ihre im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft in Deutschland im entsprechenden Personenstandsregister beurkunden lassen.
Das Standesamt muss vor der Beurkundung prüfen, ob die Lebenspartnerschaft in Deutschland gültig ist.
Außerdem sollten Sie beachten, dass die Anerkennung von ausländischen Urkunden im Inland erst möglich ist nach einer
- amtlichen Überbeglaubigung (Apostille) durch die ausländischen Behörden oder
- Legalisation durch die jeweilige deutsche Auslandsvertretung.
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
Stand: 16.11.2023
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg