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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Das Rathaus der Gemeinde Warthausen ist vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, 01. Januar 2025 geschlossen.
Ab Donnerstag, 02. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie zu erreichen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Anfordern der Vergabeunterlagen

Möchten Sie an einem bestimmten Vergabeverfahren teilnehmen, können Sie beim öffentlichen Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen für die Ausschreibung anfordern. Meist werden diese aber auch online, beispielsweise auf der Internetseite des Auftraggebers, zum Download zur Verfügung gestellt.

Durch die Einführung der elektronischen Auftragsvergabe (eVergabe) ist es bereits bei vielen Ausschreibungen möglich, die Vergabeunterlagen sowie die Einreichung Ihres Angebots elektronisch zu erledigen. Die Vergabe öffentlicher Aufträge kann dadurch effektiver abgewickelt werden und verbessert die Kommunikation zwischen Unternehmer und öffentlichem Auftraggeber. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um eine "einfache" E-Mail.

Hinweis: Nutzen Sie entsprechende elektronische Vergabeplattformen und Onlinedienste.

Die Vergabeunterlagen bestehen in der Regel

  • aus einem Anschreiben, in dem die Anbieter zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden,
  • den Bewerbungsbedingungen, einschließlich der Eignungs- und Zuschlagskriterien,
  • den Vertragsunterlagen, die aus der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen bestehen.

Die Leistungsbeschreibung ist der für die Bieter wichtigste Teil der Vergabeunterlagen. Hier wird wettbewerbsneutral die gewünschte Leistung beschrieben. Dabei hat der Auftraggeber das Leistungsbestimmungsrecht, das heißt er allein darf bestimmen, "was" beschafft werden soll, welche Eignungs- und Zuschlagskriterien gelten und wie diese gewertet werden sollen. Die Leistung muss so eindeutig und erschöpfend beschrieben werden, dass alle bietenden Unternehmen die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen können. Denn nur so können eingereichte Angebote miteinander verglichen werden.

Freigabevermerk

28.10.2024 Wirtschaftsministerium Baden Württemberg

 
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