Was finde ich wo?
Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".
Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.
Aktueller Mietspiegel
Sie können in einem Mietspiegel nachsehen,
- wie viel Geld Sie für eine Mietwohnung, die Ihren Ansprüchen genügt, aufbringen müssen oder
- ob die Miete für eine bestimmte Wohnung angemessen ist.
Mietspiegel werden von Gemeinden und Interessenvertretungen erstellt (z.B. Mieterverbänden, Haus- und Grundbesitzervereinigungen). Sie sollen einen Überblick darüber geben, welche Miete für welche Wohnungen in welcher Gegend angemessen ist ("ortsübliche Vergleichsmiete").
Entscheidend für die Höhe der Miete können beispielsweise sein:
- Wohngegend (z.B. Stadtgrenze oder Zentrum)
- Lage des Hauses (z.B. Ruhelage, Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel)
- Baujahr des Hauses und die Wohnungsausstattung (z.B. Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden)
Mietspiegel gibt es für die meisten größeren Städte, in Baden-Württemberg beispielsweise für:
- Stuttgart
- Karlsruhe
- Mannheim
- Freiburg
- Friedrichshafen
- Heidelberg
- Ulm
- Heilbronn
- Pforzheim
- Reutlingen
- Esslingen
- Ludwigsburg
- Tübingen
- Villingen-Schwenningen
- Konstanz
- Böblingen und Sindelfingen
Tipp: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist. Im Internet finden Sie Mietspiegel entweder über die Internetseiten der jeweiligen Gemeinde oder indem Sie den Namen der Gemeinde und "Mietspiegel" in eine Suchmaschine eingeben.
Sie erhalten Mietspiegel in der Regel nur, wenn Sie dafür eine Gebühr bezahlen.
Freigabevermerk
27.12.2023 Justizministerium Baden-Württemberg