Umweltbeeinträchtigung melden
Wenn Sie Umweltbeeinträchtigungen durch Luftverschmutzung, Lärm, Gewässerverunreinigung, Abfallablagerung oder andere Schäden an Natur und Landschaft feststellen, können Sie sich an die zuständige Behörde Ihres Landkreises wenden. Die zuständige Behörde prüft Ihre Meldung und veranlasst die Umweltbeeinträchtigungen möglichst zu beseitigen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Keine.
Verfahrensablauf
Informieren Sie die zuständige Behörde, wenn Sie eine Umweltbeeinträchtigung feststellen oder selbst davon betroffen sind. Das ist telefonisch, schriftlich oder elektronisch per Fax, App oder E-Mail möglich. Sie sollten den Ort möglichst genau beschreiben und die Adresse angeben. Gerne können Sie Fotos von der betreffenden Umweltbeeinträchtigung beifügen.
Die zuständige Behörde überprüft den Vorfall und kann die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Beeinträchtigungen zu beseitigen.
Sie können die Umweltmeldung anonym einreichen. Wenn Sie über den Ausgang des Verfahrens informiert werden möchten, müssen Sie aber Ihre Kontaktdaten der Meldung anfügen.
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
Keine.
Kosten
Keine.
Rechtsgrundlage
Die Umweltmeldestelle wurde 1974 auf Rechtsgrundlage eines Kabinettsbeschlusses eingerichtet.