Kontakt

Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

Anfahrt

Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Das Rathaus der Gemeinde Warthausen ist vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, 01. Januar 2025 geschlossen.
Ab Donnerstag, 02. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie zu erreichen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Leistungen

Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung - sich bewerben / einschreiben

Die Anforderungen können sich je nach gewähltem Studiengang und Hochschule unterscheiden. In der Regel können Sie sich direkt einscheiben.

Die Informationen und Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der Hochschulen bzw. bei deren Studierendensekretariaten, Zulassungsämtern und Studienbüros.

Wenn Sie an der Dualen Hochschule studieren wollen, bewerben Sie sich bei Unternehmen oder Sozialeinrichtungen.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

die jeweilige Hochschule

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • gegebenenfalls Erfüllung spezieller Anforderungen

Verfahrensablauf

Die Anforderungen können sich unterscheiden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Hochschulen.

Fristen

Im DoSV-Anmeldeverfahren gelten folgende Fristen:

  • 15. Juli für das kommende Wintersemester
  • 15. Januar für das kommende Sommersemester

Im Übrigen informieren Sie sich bitte auf den Internetseiten der Hochschulen.

Hinweis: Studierfähigkeitstests können schon zu einem früheren Zeitpunkt stattfinden. Erkundigen Sie sich bitte über etwaige Termine frühzeitig bei der Hochschule, die das Verfahren für den gewünschten Studiengang durchführt.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie einzureichen müssen und in welcher Form erfahren Sie auf den Internetseiten der Hochschulen.

Kosten

Gegebenenfalls fallen Gebühren für die Teilnahme an Studieneignungstests oder Auswahlgesprächen an.

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

  • § 60 Landeshochschulgesetz (LHG) (Immatrikulation)
  • § 63 Landeshochschulgesetz (LHG) (Ausführungsbestimmungen)
  • § 34 Hochschulzulassungsverordnung (HZVO)

Freigabevermerk

16.02.2024 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

 
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