Kontakt

Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

Anfahrt

Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Das Rathaus der Gemeinde Warthausen ist vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, 01. Januar 2025 geschlossen.
Ab Donnerstag, 02. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie zu erreichen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Leistungen

Registrierung als gewerblicher Futtermittelbetrieb nach der Futtermittelhygiene-Verordnung beantragen

Futtermittelunternehmer, d.h. alle Betriebe, die an der Erzeugung, Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Beförderung oder dem Vertrieb von Futtermitteln beteiligt sind, dürfen ihr Tätigkeit nicht ohne Registrierung ausüben. Sie müssen daher ihren Betrieb für jede Betriebsstätte gesondert vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde melden.

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich der Sitz des Betriebes befindet.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Registrierung sind Angaben zum Betrieb und zur Tätigkeit im Antragsformular.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Registrierung schriftlich oder online stellen. Wenn Sie ihn online stellen wollen, können Sie dies hier im Online-Portal von service-bw erledigen.

Wenn Sie ihn schriftlich stellen wollen, nutzen Sie das Antragsformular.

Fristen

Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Für die Registrierung sind außer den Angaben im Antragsformular keine weiteren Unterlagen erforderlich.

Kosten

Die Registrierung ist gebührenfrei.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

23.07.2024 Regierungspräsidium Stuttgart

 
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