Kontakt

Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

Anfahrt

Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Das Rathaus der Gemeinde Warthausen ist vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, 01. Januar 2025 geschlossen.
Ab Donnerstag, 02. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie zu erreichen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Leistungen

Ratte melden

Wenn Sie eine Ratte sehen, melden Sie sie der zuständigen Stelle. Ratten treten vermehrt an Orten auf, wo Abfall gelagert wird. Dazu zählen offene Müll- und Biotonnen sowie Komposthaufen.

Ratten übertragen gefährliche Krankheiten. Ihr Kot und Urin riechen unangenehm und gefährden Ihre Gesundheit.

Zuständige Stelle

  • Bei öffentlichen Flächen: die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Fund- oder Sichtungsortes
  • Bei Privatgrundstücken: der Eigentümer oder die Eigentümerin
Gemeinde Warthausen

Persönlicher Kontakt

Norena Linder
Telefon (Mo, Do vormittags, Di nachmittags, Mi ganztägig) +49 7351 5093-18
Raum 4

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie haben eine Ratte gesehen.

Verfahrensablauf

Bei Privatgrundstücken

Informieren Sie die Eigentümerin oder den Eigentümer des Grundstücks beziehungsweise Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter. Teilen Sie mit, dass Sie auf dem Grundstück Ratten gesehen oder gefunden wurden.

Hinweis: Ist die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks nicht bekannt, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Ist Ihr eigenes Grundstück betroffen, sollten Sie aufgefundene tote Ratten sofort beseitigen. Rattenlöcher sowie Durchtrittsstellen verschließen Sie mit geeigneten Mitteln.

Am besten beauftragen Sie eine professionelle Schädlingsbekämpferin oder einen professionellen Schädlingsbekämpfer damit, die Ratten zu bekämpfen und zu beseitigen.

Bei öffentlichen Flächen

Melden Sie der zuständigen Stelle, wo Sie Ratten gesehen oder gefunden haben. Die zuständige Stelle veranlasst dann weitere Maßnahmen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Kosten für die Beseitigung von Ratten auf privaten Grundstücken trägt der Eigentümer oder die Eigentümerin.

Hinweise

Die Gesundheit von Menschen und geschützten Tieren darf im Rahmen der Schädlingsbekämpfung nicht gefährdet werden.

Vertiefende Informationen

Wie vermeiden Sie Rattenbefall?

  • Halten Sie die Abfallbehälter fest verschlossen. Lassen Sie defekte Abfallbehälter reparieren oder austauschen.
  • Entsorgen Sie Müll ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter – niemals daneben. Lagern Sie die gelben Säcke bis zur regulären Abholung für Ratten unzugänglich.
  • Entsorgen Sie Speisereste in der Biotonne, nicht auf dem Kompost oder in der Toilette.
  • Lassen Sie keine für Haustiere oder Vögel vorgesehene Futterquelle unkontrolliert offen stehen.
  • Achten Sie in Ihrem Wohnumfeld auf Hygiene und Sauberkeit. Verschließen Sie offene Stellen jeder Art (etwa Öffnungen zur Lüftung) in Erdbodennähe mit engmaschigen Gittern, damit Ratten nicht in die Gebäude gelangen können.
  • Füttern Sie keine Tiere in Parks, Grünanlagen oder auf öffentlichen Plätzen. Die stets zurückbleibenden Reste sind für Ratten ein gefundenes Fressen.

Rechtsgrundlage

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

  • § 16 Allgemeine Maßnahmen der zuständigen Behörde
  • § 17 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Besondere Maßnahmen der zuständigen Behörde, Rechtsverordnungen durch die Länder
  • die Polizeiverordnung Ihrer Gemeinde

Freigabevermerk

21.02.2024 Dieser Text entstand in Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen.

 
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