Kontakt

Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

Anfahrt

Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Das Rathaus der Gemeinde Warthausen ist vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, 01. Januar 2025 geschlossen.
Ab Donnerstag, 02. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie zu erreichen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Leistungen

Erstmalige Beschäftigung von Personen in Heimarbeit melden

Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sowie Hausgewerbetreibende im Sinne des Heimarbeitsgesetzes sowie Personen, die wegen ihrer Schutzbedürftigkeit den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind, unterliegen besonderen gesetzlichen Schutzvorschriften.

Wer erstmalig Personen mit Heimarbeit beschäftigen will, hat dies der zuständigen Stelle mitzuteilen.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk Ihre Betriebsstätte liegt.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie möchten eine Person in Heimarbeit beschäftigen.

Zu den Personen in Heimarbeit zählen:

    • in Heimarbeit Beschäftigte (Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sowie Hausgewerbetreibende)
    • Zwischenmeisterinnen und Zwischenmeister
    • sonstige gleichgestellte Personen

Verfahrensablauf

Zur Überwachung der Schutzvorschriften haben Auftraggeberinnen und Auftraggeber, die erstmalig Personen in Heimarbeit beschäftigen wollen, dies der zuständigen Stelle mitzuteilen.

Wenn Sie der zuständigen Stelle die Meldung online übermitteln, füllen Sie bitte das zugehörige Formular im Abschnitt "Onlineantrag" Schritt für Schritt online aus und reichen es am Ende online ein. Der Formularassistent bietet Ihnen Hilfetexte zur Erläuterung der einzelnen Formularfelder. Sie erhalten eine Bestätigung und ein ausgefülltes PDF-Formular für Ihre Unterlagen.

Falls Sie das Verfahren nicht online durchführen, wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium (zuständige Stelle), das für Sie zuständig ist. Die Kontaktdaten finden Sie über den Hyperlink im Abschnitt "Vertiefende Informationen".

 

Fristen

Sie müssen vor der erstmaligen Vergabe von Heimarbeit die zuständige Stelle darüber informieren, dass Sie Heimarbeit vergeben wollen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Keine

Bearbeitungsdauer

keine

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Freigabevermerk

05.08.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

 
owered by Komm.ONE