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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Das Rathaus der Gemeinde Warthausen ist vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis einschließlich Mittwoch, 01. Januar 2025 geschlossen.
Ab Donnerstag, 02. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie zu erreichen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Leistungen

Aufnahme in die Berufsoberschule beantragen

Die Berufsoberschule besteht aus der Mittelstufe (Berufsaufbauschule) und der Oberstufe.

Die Oberstufe der Berufsoberschule baut auf einem qualifizierten mittleren Bildungsabschluss und einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder einer vergleichbaren beruflichen Qualifikation auf. Durch den Besuch können Sie auf dem zweiten Bildungsweg die folgenden bundesweit anerkannten Abschlüsse erwerben:

  • die fachgebundene Hochschulreife oder
  • die allgemeine Hochschulreife in Verbindung mit einer zweiten Fremdsprache

Die Berufsoberschule ist eine Vollzeitschule. Der Unterricht in der Oberstufe dauert zwei Jahre. Es gibt sie in folgenden Fachrichtungen:

  • Technische Oberschule
  • Wirtschaftsoberschule
  • Berufsoberschule für Sozialwesen

Zuständige Stelle

die jeweilige Berufsoberschule

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Klasse 1 der Oberstufe der Berufsoberschule:

  • Nachweis des mittleren Bildungsabschlusses durch
    • Realschulabschluss, Fachschulreife, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand am Ende der Klasse 10 der Werkrealschule oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums bzw. in die Klasse 10 oder Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums bei achtjährigem Bildungsgang oder das Versetzungszeugnis einer Gemeinschaftsschule am Ende der Klasse 10 in eine gymnasiale Oberstufe. Die schulische Qualifikation erfordert einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und in einem in der Rechtsverordnung festgelegten naturwissenschaftlichen Fach, wobei in jedemFach mindestens die Note "ausreichend" erreicht sein muss.
    • Für alle, die diese Noten nicht erreicht haben, sowie für alle Absolventen des „9 + 3"Modells gilt: Sofern in der Klasse noch Schülerplätze frei sind, können diese Bewerber nach einer Aufnahmeprüfung aufgenommen werden.
    • Das Zeugnis der Fachhochschulreife berechtigt auch zur Aufnahme in die Klasse 1 der Oberstufe der Berufsoberschule, sofern die folgenden genannten Voraussetzungen im Zusammenhang mit der beruflichen Qualifikation vorliegen.
  • Nachweis der beruflichen Qualifikation durch
    • abgeschlossene Berufsausbildung mit
      • Abschlusszeugnis der Berufsschule oder einem gleichwertigen Bildungsstand und
      • Abschluss einer nach Ausbildungsordnung mindestens zweijährigen Berufsausbildung im gewerblichen Bereich für die Technische Oberschule, im kaufmännischen Bereich für die Wirtschaftsoberschule und im sozialpädagogischen oder pflegerischen Bereich für die Berufsoberschule für Sozialwesen oder
    • einschlägige Berufserfahrung
      Diese sollte für den Besuch der Oberstufe der Berufsoberschule förderlich sein und wenigstens fünf Jahre umfassen.

Hinweis: Besonders befähigte Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschulreife können direkt in das zweite Jahr der Berufsoberschule einsteigen. Informieren Sie sich über die genauen Voraussetzungen bei der jeweiligen Schule.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich schriftlich oder online bei der jeweiligen Berufsoberschule anmelden.

Achtung: Erfüllen mehr Bewerberinnen und Bewerber die Aufnahmevoraussetzungen, als es Plätze gibt, findet ein Auswahlverfahren statt.

Die Schulleitung entscheidet über Ihre Aufnahme.

Fristen

Anmeldungen sind bis zum 1. März eines Jahres für das kommende Schuljahr möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Lebenslauf
  • beglaubigte Abschriften Ihrer Zeugnisse
  • Erklärung, ob und
    • an welcher Berufsoberschule Sie bereits an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen haben,
    • an welche Berufsoberschule Sie ebenfalls einen Aufnahmeantrag gerichtet haben,
    • mit welchem Ergebnis Sie bereits an Prüfungen zum Erwerb der fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife teilgenommen haben oder
    • mit welchem Ergebnis Sie die Oberstufe einer Berufsoberschule besucht haben.

Kosten

keine

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

13.12.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg

 
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