Wochenmarkt

Wochenmarkt

Der Wochenmarkt findet jeden Freitag von 8:00 - 12:30 Uhr in der Ortsmitte Warthausen statt.

Kontakt

Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

Anfahrt

Sprechzeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Am Freitag, 10.05.2024 ist das Rathaus geschlossen.
Am Donnerstag, 16.05.2024 ist das Rathaus von 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet.

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Das Ministerium Ländlicher Raum hat mitgeteilt, dass 2024 wiederum Rückflussmittel zur unterjährigen Programmentscheidung im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) zur Verfügung gestellt werden.

Das ELR bietet vor allem in den ländlichen Räumen Baden-Württembergs ein breites Förderangebot, um die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen. Angesichts sinkender Bevölkerungszahlen und einer Zunahme leerstehender Gebäude im Innenbereich vieler Dörfer, konzentriert sich die Förderung auf die Innenentwicklung und die Belebung der Ortskerne. Hierzu zählen klassische Erweiterungen, Aufstockung und Umnutzungen von Bestandsgebäuden zu neuen Wohnungen, die Instandsetzung leerstehender Wohngebäude, Wohnungsmodernisierungen, ortsbildgerechte
Neubauten in Baulücken (nur CO2-bindende Bauweise) sowie Vorhaben zur Gestaltung des Wohnumfeldes. Unterstützt werden auch Maßnahmen zur Aktivierung innerörtlicher Flächenpotenziale durch Abbruch und Neuordnung mit Baureifmachung. Beantragt werden können Projekte, die in der Programmentscheidung
2024 bisher nicht berücksichtigt wurden, aber auch neue Projekte, für die die genannten Voraussetzungen vorliegen.

Die zur Verfügung stehenden Fördermittel sind allerdings begrenzt. Daher kommen nur besonders dringliche, umsetzungsreife Projekte mit einer besonderen
strukturellen Bedeutung für eine unterjährige Programmentscheidung in Frage, bei denen bereits eine Baugenehmigung vorliegt. Bei sämtlichen Anträgen ist die
Dringlichkeit, strukturelle Bedeutung und Umsetzbarkeit von der Gemeinde ausführlich zu begründen. Eine Entscheidung über die Verwendung anfallender
Rückflussmittel wird bis spätestens Anfang Sommer getroffen werden.

Auf die förderrechtlichen Grundsätze, dass ein Vorhaben nicht vor Bewilligung begonnen werden darf und dafür keine anderen Fördermittel des Landes beantragt werden dürfen, wird ausdrücklich hingewiesen.
Anträge müssen bis Freitag, 26.04.2024 der Gemeindeverwaltung vorgelegt werden. Allerdings ist es erforderlich, dass sich Interessierte, die eine entsprechende
Investition planen, bei der Gemeindeverwaltung umgehend melden, da für den Antrag umfassende Vorarbeiten (qualifizierte Kostenschätzungen, Pläne, Begründungen etc.) benötigt werden.

Ansprechpartner bei der Gemeinde sind Frau Kühnbach, E-Mail: kuehnbach@warthausen.de und Bürgermeister Jautz, E-Mail: jautz@warthausen.de.

Weitere Informationen sowie die Antragsformulare können Sie auf der Homepage der Regierungspräsidien Baden-Württemberg unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/ abrufen.

 
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